DAMIT NICHT jedes Spiel,das die Games-Branche produziert, auch seinen Weg in die Jugendzimmer der Republik findet, halten verschiedene Institutionen Wacht. Sie verbannen jugendgefährdende Exemplare der Spezies elektronische Unterhaltungsmedien ins virtuelle Nirvana: auf den Index. Erstellt wird dieser von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien(BPJM)mit Sitz in Bonn. Sie ist eine selbstständige Bundesoberbehörde mit eigenem Haushalt und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nachgeordnet. Darüber hinaus hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein wachsames Auge auf Medieninhalte. Ihr wurde vom Gesetzgeber die Aufsicht über den privaten Rundfunk und Telemedien übertragen.
themen + frequenzen: Frau Weigand, neueste Studien sprechen von einer Zunahme der Internetkriminalität. Wo muss es Ihrer Ansicht nach Verbesserungen geben, um Kinder und Jugendliche vor schädigendem Inhalt zu schützen?
Internetkriminalität umfasst viele unterschiedliche Sachverhalte. Daher gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten: Polizei, Staatsanwaltschaft, Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und die Initiative jugendschutz.net arbeiten im Inland auf diesem Feld zusammen. Bei ausländischen Angeboten werden auf internationaler Ebene nur die Taten verfolgt, über deren Strafbarkeit Einigkeit besteht. Hier sind vor allem die Eltern gefragt, zu deren Verantwortung es gehört, über die Mediennutzung ihrer Kinder Bescheid zu wissen.
themen + frequenzen: Wann begibt sich ein User in eine rechtliche Grauzone - schon, wenn er sich ein Spiel legal aus dem Ausland über das Internet herunterlädt?
User begeben sich beim Herunterladen von Dateien - Musik, Spiele und so weiter - vor allem im Hinblick auf das Urheberrecht in eine Grauzone. Die KJM hat allerdings nicht die User im Blick, sondern betreibt Verfahren gegen die Anbieter von Inhalten, die entweder unzulässig sind oder Kinder und Jugendliche gefährden oder beeinträchtigen können.
themen + frequenzen: Die neue Regierung will ein novelliertes Jugendschutzgesetz mit dem Verbot von Killerspielen. Wie beurteilt die KJM dieses Vorhaben?
Die KJM begrüßt es ausdrücklich, dass das Thema Jugendschutz in der neuen Regierung einen so hohen Stellenwert hat, und dass es Bestandteil des Koalitionsvertrags ist. Der Begriff "Killerspiel" ist allerdings sehr weit gefasst und müsste im Hinblick auf weitere Einschränkungen genauer definiert werden. Eine ganze Reihe dieser Killerspiele sind bereits jetzt indiziert oder für Kinder und Jugendliche nicht freigegeben.
Verena.Weigand@tf-slm.de
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