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Das wichtigste Publikationsprojekt der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien ist die kontinuierliche Herausgabe des Magazins "themen + frequenzen". Es erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 3.500 Exemplaren. Das 4iMEDIA Journalistenbüro unterstützt die SLM durch die Gesamtproduktion der Zeitschrift.

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Streit um Kabelgebuehr


MIT 180 TEILNEHMERN traf die Diskussionsrunde, zu der die SLM am 19. Oktober ins Leipziger Renaissance-Hotel geladen hatte, auf große Resonanz. Das spannungsreiche Thema "Urheberrechtsgebühren im Kabel" brennt vor allem kleinen und mittleren Anlagenbetreibern auf den Nägeln.

Einleitend erläuterte Rechtsanwalt Dr. Daniel Brückl die rechtlichen Regelungen, auf deren Grundlage seit 1998 von Kabelanlagenbetreibern Urheberrechtsgebühren gefordert werden können. Anschließend kam als Vertreter der VG Media deren Geschäftsführer, Prof. Dr. Hans-Henning Arnold, zu Wort. Dieser stellte dar, dass sein Unternehmen nur umsetze, was der deutsche Gesetzgeber auf europäische Initiative hin festgelegt habe - dass eine Weiterleitung von Rundfunkprogrammen im Kabel ohne Ausnahmeregelung als eine Zweitverwertung betrachtet werde, die es rechtfertige, Urheber und Sendeunternehmen an den jeweiligen Einnahmen teilhaben zu lassen. Dass diese Sicht der Dinge nicht recht zu überzeugen vermochte, zeigte sich anhand der Reaktionen der Zuhörer. Von der Forderung nach Abschaffung des Gesetzes bis zum angedrohten Boykott der Zahlungen gingen die Einwürfe aus dem Publikum. "Es ist richtig, dass das Gesetz de facto die Ungleichbehandlung befördert. Denn die Kabelbetreiber sollen zahlen, während die Weiterleitung per Satellit nicht als Zweitverwertung gilt", brachte Rechtsanwalt Brückl die Kritik auf den Punkt. Er wies jedoch auch auf die Sanktionen hin, die bei einer Zahlungsverweigerung drohen. Abhilfe, so Brückl, sei nur möglich, wenn der Gesetzgeber in Berlin und Brüssel überzeugt werden könne, zumindest Ausnahmen von der Gebührenpflicht vorzusehen, um strukturellen Besonderheiten besser entsprechen zu können. Dabei verwies er auf die Vielzahl kleiner Antennengemeinschaften, die zumeist ehrenamtlich und nicht gewinnorientiert tätig seien.

Unklar blieb, ab welcher Größe - also mit wie vielen angeschlossenen Haushalten - ein Kabelbetreiber als abgabepflichtig gilt. "Aus pragmatischen Gründen orientieren wir uns bisher meist an der Grenze von 75 Haushalten. Alles darunter gilt als nachbarschaftlich organisiert und wird nicht veranlagt", erklärte dazu Prof. Arnold, der nach eigenen Angaben nach Leipzig gekommen war, "um zu lernen - und produktiv zu diskutieren." Die Diskussion brachte jedoch auch zu Tage, dass es in dieser und etlichen anderen Fragen noch erheblichen Regelungsbedarf gibt. Diesen Punkt griff der Moderator abschließend auf und wies darauf hin, dass die drei mitteldeutschen Landesmedienanstalten nach Kräften die Politik zu einer Korrektur der Gesetzeslage und die Verwertungsgesellschaften zu einem umsichtigen Handeln bewegen werden. Ob`s hilft? Für die Zuhörer schien es bereits ein Gewinn zu sein, dass ihr Anliegen wahrgenommen wurde. Jetzt gilt es, dranzubleiben und deutlich zu machen, dass durch Veranstaltungen dieser Art nicht nur Säle gefüllt, sondern das Eine oder Andere auch verändert werden kann.